Revision des Ausländergesetzes: Meldung an die Migrationsbehörde?

Der SSAV-Vorstand hat eine Stellungnahme zu Handen von Frau Simonetta Sommaruga verfasst in der wir uns gegen eine gesetzlichen Meldepflicht der Schulbehörde an das kantonale Migrationsamt im Falle von Schulausschlüssen positionieren.

Der Entwurf der Gesetzesänderung im AuG sieht vor, dass bei ausländischen Schülerinnen und Schülern, bei denen ein Schulausschluss (in welcher Form ist offen gelassen) erfolgt, die Schulbehörde dies an das kantonale Migrationsamt melden muss. Der Gesetzesentwurf lässt offen, wie weit der Begriff "Schulausschluss" gefasst wird und mit welcher Absicht die Meldung an das Migrationsamt erfolgen soll. 

Wichtig aus unserer Sicht ist jedoch hauptsächlich, dass die Schule nicht zum verlängerten Arm der Migrationsbehörde werden soll. Da in den meisten Kantonen bei einem Schulausschluss die KESB involviert ist, empfehlen wir, in unserer Stellungnahme den Informationsfluss darüber zu strukturieren. Wir betonen die Wichtigkeit des Vertrauensverhältnisses und den besonderen Schutz, den Kindern mit einem Schulausschluss entgegen gebracht werden müsste.

Wir sind gespannt auf Frau Sommarugas Antwort und möchten uns kurz bei Emilie Graff von AvenirSocial bedanken, die uns laufend auf solche Gesetzgebungsverfahren aufmerksam macht!

Liebe Grüsse an alle

Martina Good
VS-Mitglied SSAV
 

Hier kann die detaillierte Stellungnahme gelesen werden:
Stellungnahme SSAV AuG AIG_02-03-2018.pdf